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Wie muss ein Impressum gekennzeichnet sein?

Bekanntermaßen ist das Impressum einer Website ein heikles Thema, denn es muss inhaltlich den verschiedensten Anforderungen genügen und technisch so dargeboten werden, dass man die Inhalte auch findet. Wir haben bislang bei allen Kundenprojekten immer konsequent einen Link zum Impressum mit der Beschriftung „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ auf ausnahmslos allen Seiten der Website platziert. Solange das nicht störend wirkt, ist man mit dieser Kennzeichnung des Impressums auf der sicheren Seite.

Bei einem unserer aktuellen Projekte wünscht der Kunde aber ein sehr minimalistisches Design, das durch überflüssige bürokratische Links gestört werden würde. Also habe ich mich umgeschaut und fand das bestätigt, was mir latent noch irgendwo im Gedächtnis hängengeblieben war – ganz so streng sind die rechtlichen Anforderungen dann wohl doch nicht. Wie so oft, findet man bei Dr. Bahr fundierte Informationen zum Internetrecht. Im Artikel „BGH: Grundlagen-Entscheidung zum Impressum auf Webseiten“ erläutert er, wie der Bundesgerichtshof das Impressum gern verlinkt hätte (zum Artikel). Dem entnehme ich, dass

a) es reicht, wenn das Impressum über zwei Klicks erreichbar ist (sofern man gezielt dorthin geführt wird) und
b) auch der Begriff „Kontakt“ selbsterklärend genug ist und man dahinter Angaben zur Identität des Anbieters erwarten kann.





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