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Telemediengesetz (TMG) verabschiedet

Gestern hat der Bundestag das neue Telemediengesetz verabschiedet. Bislang wurde das meiste, das irgendwie mit dem Internet zu tun hat, im Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt. Da das Internet nun schon seit einiger Zeit existiert, ist auch die Politik darauf aufmerksam geworden. Dass das Telemediengesetz kein Schritt nach vor ist, zeichnete sich bereits bei den Diskussionen im Rahmen des Gesetzentwurfs ab. Man hat vor allem die Gelegenheit genutzt, abermals den Datenschutz zu untergraben. Und durch Schikanen realitätsferne Auflagen einen weiteren Schritt dazu beigetragen, dass Online-Unternehmen den deutschen Markt zukünftig vermehrt von außerhalb Deutschlands bedienen werden. Wenn schon die schwerfällige Old Economy ihre Wirkungsstätten dahin verlagert, wo man sich auf das wesentliche – nämlich das konstruktive und volkswirtschaftlich sinnvolle Arbeiten – fokussieren kann, liegt es auf der Hand, dass die Neuen Medien das umso leichter tun.

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