E-Mail als Geschäftsbrief – Abmahnung droht
Ein Gesetz mit dem wohlklingenden Namen „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ war bereits im November 2006 in Kraft getreten und es regelt viele spannende Dinge, die zu wissen oberstes Bestreben eines jeden Unternehmers sein sollte, der mit den wirklich wichtigen Dingen allein noch nicht ausgelastet ist. Unter anderem wurde klargestellt, dass seit Jahresbeginn geschäftliche E-Mails wie herkömmliche papiergebundene Geschäftsbriefe zu behandeln sind. Das heißt, eine Email muss die gleichen Pflichtangaben enthalten, wie sie ein Geschäftsbrief erfordert – für eine Firma mit Handelsregistereintrag z.B. die Handelregister-Nummer, Sitz des Amtsgerichts usw. Eigentlich ist das nicht weiter dramatisch, jedoch gibt die (berechtige) Aufregung, die diese Neuerung mit sich bringt, zu denken. In Deutschland, traditionell die Hochburg des Abmahn-Unwesens, liegt es auf der Hand, dass eine solche Gelegenheit arbeitslosen Anwälten und erfolglosen Wettbewerbern wieder neue Aufgaben zuspielt. Jeder im Internet gewerblich Tätige wird also, sobald er von den Neuigkeiten hört, hastig seine E-Mail-Signaturen überprüfen und überlegen, wem er dieses Jahr schon unbedarft Mails geschickt hat. Und ob das Gesetz ihn überhaupt betrifft. Und von wem schon eine Abmahnung unterwegs sein könnte.
Mehr Informationen, etwas objektiver vielleicht:
Kanzlei Dr. Bahr
IHK Frankfurt/Main